Von der Schweiz abmelden

Wie bereits im Beitrag To-Do-Liste geschrieben, ist Sandros und meine Ausgangslage eine andere. Er behält seinen Wohnsitz in der Schweiz, ich nicht. Das Abmelden setzt jede Menge Papierkram voraus. Damit auch nicht vergessen geht, habe ich hier die wichtigsten Punkte und die Vor- und Nachteile zusammengetragen.

Meine Ausgangslage:

Zur Präzisierung möchte ich hier kurz meine persönliche Ausgangslage wiedergeben. Ich finde es soll gut abgewogen werden, ob man sich effektiv abmelden will oder nicht. Ich wohne im Kanton Aargau, Sandro in Graubünden. Wir wollen nach der Reise sowieso zusammenziehen und unsere Zukunft gestalten. Wenn ich mich nicht abgemolden hätte, dann hätte ich zuerst von meinem Wohnort zu ihm ziehen müssen (Kantonswechsel). Das wäre natürlich auch rein jobtechnisch nur dann möglich gewesen, wenn ich etwas ganz Neues gesucht hätte. Das hat sich für mich nicht gelohnt, neben dem administrativen Aufwand. Auch steuertechnisch wäre ich ziemlich benachteiligt gewesen…

Jetzt kann ich einen sauberen Schnitt machen – wenn ich zurück komme habe ich einen Neustart. Das bedeutet ich melde mich an, löse mein Fahrzeug in Graubünden ein, suche mir einen Job und so weiter. Ausschlaggebend für das Abmelden waren für mich die Kosten. Ich muss keine Krankenkassenprämien (Grundversicherung KVG) bezahlen. Die Zusatzversicherung rate ich jedem zu behalten – siehe weiter unten.

Vorteile:

  • Komplette Freiheit (keine Verpflichtungen mehr)
  • Du zahlst keine Steuern während du weg bist
  • Du zahlst keine Krankenkassenprämien mehr wenn du weg bist (ausser die VVG Zusatzversicherung)

Nachteile:

  • Grosser administrativer Aufwand
  • Kein fester Wohnsitz = keine Schweizer Krankenkasse mehr = du brauchst eine Auslandskrankenversicherung
  • Du musst deine Steuern bis zu deinem Wegzug abgegeben und bezahlt haben
  • Du zahlst in keine Pensionskasse ein und musst schauen, wo das Geld während deiner Abwesenheit gelagert wird

Was es zu beachten gilt:

Ich habe gemerkt, dass irgendwie immer irgendwo irgendetwas dazu gekommen ist, woran ich effektiv nicht gedacht habe. Wie mit der Pensionskasse. Bevor ich auf die wichtigsten Punkte eingehe möchte ich nochmals erwähnen, dass ich im Aargau wohnaft war. Solche Punkte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich!

Anyways, hier die wichtigsten Punkte:

Steuern

Die Steuern bezahlt man immer in der Gemeinde, in welcher man am 31.12 (Stichtag!) des Jahres wohnhaft ist. Du könntest also am 10. Dezember in eine andere Gemeinde ziehen und würdest dort für das ganze Jahr Steuern bezahlen. Das kann gut oder schlecht ausfallen, je nach Steuerfuss der Gemeinde und des Kantons. Nun ziehe ich per 28. Oktober 2019 ins Ausland. Das bedeutet, dass meine Steuerpflicht entsprechend angepasst wird: Vom 01. Januar bis 28. Oktober 2019. Meine Wohngemeinde war sehr kulant und hilfsbereit und hat mir angeboten, dass ich die Steuern bis 30. September machen soll. Bis dahin habe ich gearbeitet und somit habe ich auch Zeit, die Steuern noch vor der Abreise selber fertig zu stellen und abzugeben. Die Gemeinde habe ich von Anfang an über meine Reisepläne informiert und auch die provisorische Steueerrechnung 2019 gleich bezahlt. Da meine Steuerpflicht angepasst wurde muss ich eine “unterjährige Steuererklärung ausfüllen”, welche genau für den genannten Zeitraum gilt. Funktionieren tut es sonst genau gleich: Lohnausweise, Bankausweise, Einkommen und Vermögen werden angeschaut/kontrolliert und die Steuern so berechnet.

Tipp:

Ich empfehle jedem Auslandreisenden, eine Vollmacht für die Eltern/Vertrauensperson zu erstellen. Meine Eltern können mich zum Beispiel in jeglichen Bereichen vertreten/Auskunft erhalten, weil ich Ihnen eine Generalvollmacht erstellt habe (es gibt diverse Vorlagen dazu im Internet).

Krankenkasse

Wenn du deinen Schweizer Wohnsitz aufgibtst, darfst du auch nicht mehr bei  einer Schweizer Krankenkasse versichert sein. Du musst dir also eine sogenannte Auslandskrankenversicherung suchen. Ich habe meine Krankenkasse bereits ein paar Monate vor Abreise über meinen Wegzug informiert und dann eine “Sistierungsvereinbarung” erhalten. Einerseits musste ich diverse Fragenbögen über den Wegzug ausfüllen, andererseits die Vereinbarung unterzeichen. Es geht darum, dass die Grundversicherung (KVG) aufgehoben wird. Das geht erst, wenn du einen Nachweis über deine Auslandskrankenversicherung erbringst und die Abmeldebestätigung der Gemeinde vorliegt. Die Sistierungsvereinbarung geht um die Zusatzversicherung (VVG), sofern vorhanden. Die Zusatzversicherungen haben das Recht, Kunden abzuweisen welche eine Versicherung machen möchten – zum Beispiel wegen Erbkrankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Risiken. Daher empfehle ich stark, die Versicherung laufen zu lassen = also zu sistieren. Man bezahlt zwar monatlich die Prämien oder einen Teil davon, ist dafür auf der sicheren Seite wenn man zurück kommt. Ich bezahle so 15-20 CHF pro Monat, damit ich meine Zusatzversicherung behalten kann. Ist nicht gerade geschenkt, aber meiner Meinung nach sehr wichtig für die Zukunft.

Auto

Phuu, bei diesem Punkt hatte ich wohl am meisten Mühe. In erster Linie hatte ich den Plan, mein Auto zu verkaufen und mir nach der Rückkehr ein anderes zu kaufen. Das lief leider überhaupt nicht wie geplant… Niemand wollte mein Auto kaufen, da es aktuell so viele Fahrzeuge zum Kaufen gibt. Wer es kaufen wollte, waren Händler, die es natürlich möglichst günstig haben wollten. Es handelt sich um einen pfiffigen Peugeot 207 Sport aus dem Jahr 2008. Mittlerweile habe ich eingesehen, dass ich nur massiv Verlust mache, wenn ich das Auto jetzt verkaufe.

Ich habe mich nun umentschieden und möchte das Auto gerne behalten. Ich kann es während einem Jahr in einer Tiefgarage einstellen und zahle gut CHF 70.- im Monat, verhältnismässig sehr wenig für einen Tiefgaragenplatz. Wenn ich zurück bin, benötige ich in Graubünden sowieso relativ zügig ein Fahrzeug und bin froh, bereits eines zu haben. Das Fahrzeug wieder einzulösen ist ja nicht so ein Aufwand. Meine Versicherung passt die Prämie an und so bezahle ich etwa CHF 80.- für ein Jahr, da das Auto ja nur in der Garage steht. Sobald ich zurück bin kann die Prämie wieder heraufgesetzt werden. 

Tipp:

Wenn du dein Auto verkaufen willst, fange wirklich genug früh damit an!

Pensionskasse

Je nach dem wohin du ziehst, kann die Pensionskasse das Geld einer anderen PK überweisen. Da ich mich nach Australien abgemeldet habe (echt cool 😉 ) und dies nicht zum EU/EFTA-Raum gehört, konnte ich mir das Geld von der PK auszahlen lassen. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, extra ein Pensionskassenkonto zu eröffnen. Ich bin vor weniger als einer Woche 25 geworden und habe erst seit diesem Jahr den ganzen BVG-Abzug. Der Entscheid, mir das Geld auszahlen zu lassen hat sich für mich definitiv gelohnt. Auf diese kleine Summe kommt es nun wirklich nicht an. Zurück in der Schweiz möchte ich sowieso ein Säulen 3a-Konto eröffnen und regelmässig einzahlen, wenigstens gehört das Geld dann mir.

SVA (Sozialversicherungsanstalt) 

Die SVA Aargau ist unter anderem für die Ausgleichskasse (AHV) zuständig. Wenn man länger im Ausland unterwegs ist, möchte man trotzdem bei der SVA angemeldet sein, damit keine Beitragslücken entstehen. Da ich bis Ende September 2019 gearbeitet habe, ist meine Betragspflicht glücklicherweise erfüllt für dieses Jahr. Für das kommende Jahr bin ich nun als Weltenbummler angemeldet. Die SVA weiss über meine Weltreise Bescheid und ist informiert, dass ich binnen eines Jahres wieder zurück in die Schweiz komme. Ich sollte dann automatisch eine Rechnung mit dem Mindestbetrag für die Beitragspflicht 2020 erhalten = somit habe ich keine Beitragslücke. 

 

 

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